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Beitrittsreglement
Bei Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren
Erläuterungen zum Beitragsreglement

Einteilung und Änderungen
Die Einteilung in die obgenannten Mitgliederkategorien erfolgt anhand der umschriebenen Voraussetzungen durch den Vorstand; er lässt sich dazu die notwendigen Angaben von den einzelnen Mitgliedern aushändigen. Allfällige Änderungen, welche auf die Zuteilung Auswirkungen haben, sind vom Mitglied rechtzeitig zu melden.

Mehrere Geschäfte
Hat ein Unternehmen mehrere Geschäfte im City-Bereich, so ist für die Berechnung des Beitrages die Gesamtzahl der Mitarbeiter bzw. die gesamte Verkaufsfläche massgebend.

Werbebeitrag
Der CHF 385.–, CHF 350.– oder CHF 250.– übersteigende Anteil des Beitrages bildet den sogenannten Werbebeitrag, über dessen Verwendung die Werbekommission ein Werbeprogramm mitsamt Budget erstellt. Das Werbeprogramm wird von der Generalversammlung genehmigt.

Einteilung Vorstand
Der Vorstand hat das Recht, in speziellen Fällen das Mitglied in eine entsprechende Kategorie einzuteilen.

Stellenprozente
Als «Person» werden jeweils 100 Stellenprozente (inkl. Inhaber, jedoch ohne Lehrlinge) gerechnet; ab 50 Stellenprozenten wird auf die nächste Einheit aufgerundet.

Verkaufsfläche
Als anrechenbare Fläche gilt die Verkaufsfläche bzw. der Nettokundenraum.

Beiträge Kategorien
In den Kategorien A bis E und G sind CHF 385.– als Mitgliederbeitrag bestimmt, in der Kategorie F sind es CHF 350.– und in der Kategorie H CHF 250.–.